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In Notfällen
Universitäts-Spital Zürich
044 255 11 11
Ärztetelefon Notfalldienst:
044 421 21 21
Angehörige der ETH Zürich können sich in Konfliktfällen und schwierigen
Situationen vertraulich
an die Ombudsstelle wenden. Die Ombudsperson
versucht Möglichkeiten aufzuzeigen,
wie die Situation entschärft bzw. der Konflikt
behoben werden kann.
Im Gespräch werden die Hintergründe einer Konfliktsituation geklärt und gemeinsam Lösungsansätze erarbeitet. Gegebenenfalls - und nur mit Einwilligung der Betroffenen - sucht die Ombudsperson mit den anderen im Konflikt Involvierten das Gespräch. Meist geht es den Ratsuchenden darum, mit einer unabhängigen und erfahrenen Person reden zu können. Es ist ratsam, im Konfliktfall eine Ombudsperson früh zu kontaktieren, bevor die Situation eskaliert oder sich verhärtet.
Die nächsthöhere Instanz für die Entgegennahme von Meldungen von Angehörigen der ETH zu rechtlich und ethisch unkorrektem Verhalten, von dem sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit an der ETH Kenntnis erlangt haben, ist die Meldestelle des ETH-Rats.
Falls Sie ETH-interne Vereinbarungen als rechtlich unakzeptabel betrachten, können Sie an die ETH-Beschwerdekommission gelangen, die allerdings gebührenpflichtig ist.
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